Handwerkerrechnung
Auch: Handwerkerleistungen, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, § 35a EStG
Eine Handwerkerrechnung weist die Leistungen eines Handwerksbetriebs aus. Für Arbeiten im selbst genutzten Haushalt können Sie einen Teil der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen.
Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält unter anderem Name und Anschrift von Betrieb und Auftraggeber, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Datum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuer.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in Ihrem Haushalt können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzungen:
- Die Arbeiten finden in Ihrem Haushalt in der EU oder im EWR statt.
- Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten sind in der Rechnung getrennt vom Material ausgewiesen.
- Sie zahlen per Überweisung, nicht bar.
- Für dieselbe Maßnahme wird keine öffentliche Förderung genutzt.
Auch Mieter können den Abzug für Arbeiten nutzen, die über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Rechenbeispiel
Eine Malerrechnung beträgt 3.000 €, davon 2.000 € Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer. Abziehbar sind 20 Prozent, also 400 € weniger Einkommensteuer.
Abgrenzung
Für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigentum gibt es alternativ den Steuerbonus nach § 35c. Beide Ermäßigungen lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Praxistipp: Bitten Sie den Betrieb schon im Angebot, Lohn- und Materialkosten getrennt auszuweisen. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf. Gesetzliche Änderungen sind möglich, prüfen Sie den aktuellen Stand oder fragen Sie Ihren Steuerberater.
Verwandte Begriffe
Eine Modernisierung verbessert ein Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus, etwa durch Dämmung, neue Heiztechnik oder mehr Komfort. Sie ist von der reinen Instandhaltung und Instandsetzung zu unterscheiden.
Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes erhalten, etwa Wartung, Inspektion und kleinere vorbeugende Arbeiten, bevor Schäden entstehen.
Gewährleistung am Bau bezeichnet die Pflicht des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung nach der Abnahme zu beseitigen. Die Frist beträgt für Bauwerke nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG senkt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungen im selbstgenutzten Eigenheim, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt.