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Erhaltungsrücklage

Auch: Instandhaltungsrücklage, Instandhaltungsrückstellung

Die Erhaltungsrücklage ist das Sparkonto einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.

Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 spricht das Gesetz von Erhaltungsrücklage. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Die Eigentümer sparen über ihr Hausgeld regelmäßig Geld an, damit größere Maßnahmen wie eine Dachsanierung oder ein Heizungstausch bezahlt werden können.

Die Rücklage gehört zum Vermögen der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. Wer seine Wohnung verkauft, bekommt seinen Anteil nicht ausgezahlt. Er geht wirtschaftlich auf den Käufer über.

Wie hoch sollte die Rücklage sein?

Eine gesetzliche Mindesthöhe gibt es nicht. Die Eigentümerversammlung legt sie fest. Angemessen ist sie, wenn sie zum Alter, Zustand und zur Ausstattung des Gebäudes passt. Für die Abschätzung gibt es Faustformeln, die sich an Baukosten und Wohnfläche orientieren. Ein Sanierungsfahrplan kann zeigen, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren anstehen.

Was passiert, wenn die Rücklage nicht reicht?

Dann beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Jeder Eigentümer muss dann kurzfristig einen Betrag entsprechend seinem Anteil zahlen. Das kann mehrere tausend Euro ausmachen.

Praxistipp: Fragen Sie beim Kauf nach dem aktuellen Stand der Rücklage und anstehenden Maßnahmen. Gerade energetische Sanierungen wie Dämmung oder neue Fenster sind teuer. Infos zu Fördermitteln finden Sie unter Sanieren & Fördern.

Verwandte Begriffe

  • Hausgeld

    Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.

  • Eigentümerversammlung

    Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dort fassen die Eigentümer Beschlüsse über die gemeinsame Verwaltung.

  • Gemeinschaftseigentum

    Gemeinschaftseigentum sind alle Teile eines Wohnungseigentumsobjekts, die nicht Sondereigentum sind – etwa Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände.

  • Individueller Sanierungsfahrplan

    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Plan aus der Energieberatung, der zeigt, mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge ein Gebäude schrittweise saniert werden kann.

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