Mietkaution
Auch: Kaution, Mietsicherheit
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses leistet. Bei Wohnraum darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen.
Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters ab, etwa wegen Mietrückständen, Schäden an der Wohnung oder offener Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Geregelt ist sie in § 551 BGB.
Wichtige Regeln:
- Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen.
- Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, üblicherweise auf einem Kautionskonto mit Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
- Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.
Neben der Barkaution sind auch Kautionssparbuch, Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung möglich, wenn Mieter und Vermieter das vereinbaren.
Beispiel: Bei 800 Euro Nettokaltmiete beträgt die Kaution höchstens 2.400 Euro. Der Mieter kann sie in drei Raten zu je 800 Euro zahlen.
Rückzahlung
Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Frist, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.
Praxistipp: Fertigen Sie bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll mit Fotos an. Das vermeidet Streit über Schäden.
Verwandte Begriffe
Die Kaltmiete ist die Miete für die reine Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Meist ist damit die Nettokaltmiete gemeint, also ohne Betriebs- und Heizkosten.
Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.
Die Warmmiete ist die Gesamtmiete, die ein Mieter monatlich zahlt. Sie setzt sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten einschließlich Warmwasser zusammen.