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Kaufvertrag

Auch: Grundstückskaufvertrag, Immobilienkaufvertrag

Der Immobilienkaufvertrag regelt den Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Er ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet.

Nach § 311b BGB muss ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks notariell beurkundet werden. Ein nur mündlich oder schriftlich geschlossener Vertrag ist unwirksam. Das schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen.

Wichtige Inhalte des Kaufvertrags:

  • genaue Bezeichnung von Käufer, Verkäufer und Objekt mit Grundbuchdaten
  • Kaufpreis und Fälligkeitsvoraussetzungen
  • Auflassung und Auflassungsvormerkung
  • Regelungen zu Lasten im Grundbuch und deren Löschung
  • Übergabetermin sowie Übergang von Nutzen und Lasten
  • Haftung für Sachmängel, bei gebrauchten Immobilien meist ausgeschlossen
  • mitverkaufte Gegenstände wie eine Einbauküche

Der Kaufpreis wird in der Regel erst fällig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die eingetragene Vormerkung, die gesicherte Löschung von Altlasten im Grundbuch und gegebenenfalls der Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht.

Verbraucher sollen den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten. Nutzen Sie die Zeit, um alles in Ruhe zu prüfen und Fragen zu notieren.

Wichtig: Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Rechnen Sie zum Kaufpreis die Nebenkosten hinzu, zum Beispiel mit dem Kaufnebenkostenrechner.

Verwandte Begriffe

  • Notar

    Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Beim Immobilienkauf beurkundet er den Kaufvertrag und sorgt für die korrekte Umschreibung im Grundbuch.

  • Auflassungsvormerkung

    Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer den Anspruch auf das Eigentum sichert, bis er endgültig als Eigentümer eingetragen ist.

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.

  • Kaufnebenkosten

    Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.

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