Notar
Auch: Notarin, Notariat
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Beim Immobilienkauf beurkundet er den Kaufvertrag und sorgt für die korrekte Umschreibung im Grundbuch.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er berät beide Vertragsparteien gleichermaßen und belehrt sie über die rechtliche Tragweite des Vertrags. Eine einseitige Interessenvertretung wie bei einem Anwalt übernimmt er nicht.
Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf:
- Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
- Verlesen des Vertrags im Beurkundungstermin
- Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Einholung von Löschungsbewilligungen der Banken des Verkäufers
- Anfrage bei der Gemeinde zum Vorkaufsrecht
- Mitteilung der Fälligkeit des Kaufpreises
- Antrag auf Eigentumsumschreibung, sobald der Kaufpreis gezahlt ist
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Geschäftswert ab, also meist vom Kaufpreis, und sind nicht verhandelbar. Für Notar und Grundbuchamt zusammen wird als Faustwert häufig mit rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises gerechnet. Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer.
Praxistipp: Notieren Sie sich vorab Fragen zum Vertragsentwurf und stellen Sie diese im Termin. Der Notar ist verpflichtet, Unklarheiten zu erläutern. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Kaufnebenkosten berechnen.
Verwandte Begriffe
Der Immobilienkaufvertrag regelt den Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Er ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.
Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer den Anspruch auf das Eigentum sichert, bis er endgültig als Eigentümer eingetragen ist.
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.