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Nutzfläche

Auch: Nutzungsfläche, NUF

Die Nutzfläche ist der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der seiner eigentlichen Nutzung dient. Bei Wohngebäuden zählen dazu auch Keller, Abstellräume und Dachböden.

Der Begriff stammt aus der DIN 277, die Flächen und Rauminhalte im Hochbau regelt. Dort heißt er inzwischen Nutzungsfläche. Sie ist Teil der Netto-Raumfläche. Daneben unterscheidet die Norm die Technikfläche, etwa für Heizungsräume, und die Verkehrsfläche, etwa Flure und Treppen.

Abgrenzung zur Wohnfläche

Die Wohnfläche umfasst nur Räume, die zum Wohnen bestimmt sind. Die Nutzfläche ist weiter gefasst. Sie schließt auch Flächen ein, die nicht zum Wohnen dienen:

  • Keller- und Abstellräume
  • Dachböden
  • Hobbyräume ohne Wohnraumqualität
  • Garagen, je nach Betrachtung

Bei Gewerbeimmobilien wie Büros, Läden oder Lagerhallen wird statt der Wohnfläche meist die Nutzfläche oder die Mietfläche nach eigenen Richtlinien angegeben.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus hat 140 Quadratmeter Wohnfläche. Mit Keller und ausgebautem Spitzboden kommt es auf 210 Quadratmeter Nutzfläche. Für den Preis je Quadratmeter wird in Exposés jedoch die Wohnfläche herangezogen.

Praxistipp: Lassen Sie sich nicht von großen Flächenangaben blenden. Prüfen Sie im Exposé, ob von Wohnfläche oder Nutzfläche die Rede ist. Ein Kellerraum ist nicht so viel wert wie ein Wohnzimmer.

Verwandte Begriffe

  • Wohnfläche

    Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

  • Grundfläche

    Die Grundfläche ist die Fläche eines Raums oder Gebäudes in der Draufsicht. Nach DIN 277 unterscheidet man vor allem Brutto-Grundfläche und Netto-Raumfläche.

  • Exposé

    Ein Exposé ist die ausführliche Beschreibung einer Immobilie für Interessenten. Es enthält Fotos, Grundrisse, Lage, Ausstattung, Preis und Pflichtangaben zum Energieausweis.

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