Tilgungsplan
Auch: Tilgungstabelle, Zins- und Tilgungsplan
Ein Tilgungsplan zeigt für jeden Monat oder jedes Jahr, wie sich die Rate auf Zins und Tilgung verteilt und wie hoch die Restschuld ist.
Der Tilgungsplan macht den Verlauf Ihres Darlehens sichtbar. Er listet Zeile für Zeile auf, wie viel Sie zahlen, welcher Anteil davon Zinsen sind und wie viel Ihre Schuld sinkt. So erkennen Sie, wann Sie schuldenfrei sein werden und welche Restschuld nach der Zinsbindung bleibt.
Typische Spalten
- Zeitraum, etwa Monat oder Jahr
- Rate
- Zinsanteil
- Tilgungsanteil
- Restschuld am Ende des Zeitraums
- Sondertilgungen, falls geplant
Beispiel
Darlehen 300.000 Euro, 3,5 Prozent Sollzins, 2 Prozent Anfangstilgung, Monatsrate 1.375 Euro:
- Monat 1: 875 Euro Zinsen, 500 Euro Tilgung
- Nach einem Jahr: rund 6.100 Euro getilgt, Restschuld rund 293.900 Euro
- Nach zehn Jahren: Restschuld rund 228.300 Euro
Der Plan zeigt auch, wie sich die Tilgung von Jahr zu Jahr erhöht, obwohl die Rate gleich bleibt.
Wofür Sie ihn nutzen
Mit dem Tilgungsplan prüfen Sie, wie sich Sondertilgungen auswirken. Er hilft beim Vergleich von Angeboten und bei der Planung der Anschlussfinanzierung. Vermieter benötigen die jährlichen Zinsanteile außerdem für die Steuererklärung, da Schuldzinsen als Werbungskosten zählen.
Praxistipp
Lassen Sie sich von der Bank einen Tilgungsplan zum Angebot geben. Eigene Szenarien mit Zins, Tilgung und Laufzeit spielen Sie im Baufinanzierungsrechner durch.
Verwandte Begriffe
Ein Annuitätendarlehen ist ein Kredit mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung. Mit jeder Zahlung sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt.
Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Besonders wichtig ist sie am Ende der Zinsbindung.
Tilgung ist die Rückzahlung des geliehenen Geldes. Bei Baukrediten wird meist eine anfängliche Tilgung in Prozent der Darlehenssumme pro Jahr vereinbart.
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung neben der regulären Rate. Sie ist bei festen Zinsen nur im vertraglich vereinbarten Umfang ohne Zusatzkosten möglich.
Werbungskosten bei Vermietung sind alle Ausgaben, die mit einer vermieteten Immobilie zusammenhängen. Sie mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen in der Anlage V.