Vorfälligkeitsentschädigung
Auch: VFE
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den die Bank verlangt, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen. Sie deckt entgangene Zinsen ab.
Wer ein festverzinstes Baudarlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablösen möchte, braucht ein berechtigtes Interesse. Typisch ist der Verkauf der Immobilie, etwa wegen Umzug, Trennung oder Erbe. Die Bank darf dann eine Entschädigung für den entstehenden Zinsschaden verlangen. Rechtsgrundlage ist § 490 Abs. 2 BGB.
Die Höhe hängt vor allem von drei Faktoren ab:
- Höhe der Restschuld
- verbleibende Restlaufzeit der Zinsbindung
- Unterschied zwischen Vertragszins und aktuellem Marktzins
Liegen die Marktzinsen heute über Ihrem Vertragszins, fällt die Entschädigung niedrig aus oder entfällt fast ganz. Sind die Zinsen gesunken, kann sie einen fünfstelligen Betrag erreichen.
Wann keine Entschädigung anfällt
- Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen.
- Bei Darlehen mit variablem Zins ist eine Kündigung jederzeit mit drei Monaten Frist möglich.
- Sondertilgungen im vereinbarten Rahmen sind kostenfrei.
- Fehlerhafte Angaben im Vertrag können den Anspruch der Bank mindern oder ausschließen.
Praxistipp
Lassen Sie sich die Berechnung der Bank schriftlich geben und von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt prüfen. Beim Verkauf kann es sich auch lohnen, das Darlehen auf eine neue Immobilie zu übertragen. Das nennt man Objekttausch.
Verwandte Begriffe
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist. Üblich sind bei Baukrediten 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung neben der regulären Rate. Sie ist bei festen Zinsen nur im vertraglich vereinbarten Umfang ohne Zusatzkosten möglich.
Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Besonders wichtig ist sie am Ende der Zinsbindung.
Eine Anschlussfinanzierung löst ein Baudarlehen ab, dessen Zinsbindung endet. Sie finanziert die verbleibende Restschuld zu neuen Konditionen weiter.