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Wohngeld

Auch: Wohngeld-Plus, Lastenzuschuss, Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Mieter erhalten einen Mietzuschuss, Eigentümer einen Lastenzuschuss.

Wohngeld soll angemessenes Wohnen für Menschen sichern, deren Einkommen knapp ist, die aber keine Grundsicherung oder kein Bürgergeld beziehen. Es wird bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde beantragt. Seit der Reform 2023 heißt es Wohngeld-Plus. Die Beträge werden regelmäßig an die Preis- und Mietentwicklung angepasst.

Zwei Formen

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Lastenzuschuss für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen

Beim Lastenzuschuss zählen unter anderem Zins und Tilgung von Krediten sowie Bewirtschaftungskosten zur Belastung.

Wovon die Höhe abhängt

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Gesamteinkommen des Haushalts
  • Höhe der Miete oder Belastung
  • Mietenstufe des Wohnorts

Heizkosten und Klimakomponenten werden pauschal berücksichtigt.

Praxistipp

Viele Berechtigte stellen keinen Antrag, weil sie ihren Anspruch nicht kennen. Ein Antrag lohnt sich vor allem für Rentner, Familien und Geringverdiener. Wohngeld wird ab dem Monat des Antrags gezahlt, nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig. Online-Rechner der Länder geben eine erste Einschätzung.

Verwandte Begriffe

  • Haushaltsrechnung

    Die Haushaltsrechnung stellt Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts gegenüber. Banken ermitteln damit, welche Kreditrate Sie dauerhaft tragen können.

  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundbesitz, die an die Gemeinde gezahlt wird. Seit 1. Januar 2025 wird sie nach neuen Regeln berechnet.

  • Eigenkapital

    Eigenkapital sind die eigenen Mittel, die Sie in eine Immobilienfinanzierung einbringen, etwa Erspartes, Wertpapiere oder ein schuldenfreies Grundstück. Es senkt Kreditbedarf und Zinsen.

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