Besichtigung
Auch: Objektbesichtigung, Wohnungsbesichtigung
Bei einer Besichtigung sehen sich Kauf- oder Mietinteressenten eine Immobilie vor Ort an, um Zustand, Grundriss und Lage zu prüfen.
Die Besichtigung ist meist der wichtigste Schritt vor einer Kauf- oder Mietentscheidung. Fotos und Exposé zeigen nur einen Ausschnitt. Vor Ort erkennen Sie Lärm, Lichtverhältnisse, Gerüche und den tatsächlichen Zustand.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten:
- Feuchtigkeit und Schimmel, besonders in Keller, Bad und hinter Möbeln
- Alter und Zustand von Heizung, Fenstern, Dach und Leitungen
- Risse in Fassade und Wänden
- Gemeinschaftsflächen, Treppenhaus und Außenanlagen bei Wohnungen
- Umgebung zu verschiedenen Tageszeiten
Lassen Sie sich vorab wichtige Unterlagen geben, etwa Energieausweis, Grundriss, Grundbuchauszug und bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Bei älteren Gebäuden lohnt es sich oft, für eine zweite Besichtigung einen Bausachverständigen mitzunehmen.
Besichtigung im laufenden Mietverhältnis
Will ein Vermieter die Wohnung verkaufen oder neu vermieten, darf er sie mit Interessenten besichtigen. Er braucht dafür einen sachlichen Grund und muss den Termin rechtzeitig ankündigen. Ein jederzeitiges Betretungsrecht hat er nicht.
Praxistipp: Bereiten Sie als Verkäufer Unterlagen vor und planen Sie genügend Zeit pro Termin ein. Weitere Hinweise finden Sie unter Verkaufen.
Verwandte Begriffe
Ein Exposé ist die ausführliche Beschreibung einer Immobilie für Interessenten. Es enthält Fotos, Grundrisse, Lage, Ausstattung, Preis und Pflichtangaben zum Energieausweis.
Ein Immobilienmakler vermittelt Kauf- oder Mietverträge über Immobilien oder weist Gelegenheiten dazu nach. Er erhält dafür eine erfolgsabhängige Provision.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen.
Der Immobilienkaufvertrag regelt den Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Er ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet.