Erbbaurecht
Auch: Erbpacht, Erbbauzins
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu besitzen. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte meist einen laufenden Erbbauzins.
Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz geregelt. Umgangssprachlich spricht man oft von Erbpacht, rechtlich ist das nicht ganz korrekt. Grundstückseigentümer sind häufig Kommunen, Kirchen oder Stiftungen.
Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Gebäudes, nicht aber des Grundstücks. Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch eingetragen. Es kann verkauft, vererbt und mit Grundschulden belastet werden.
Typische Vertragsinhalte
- Laufzeit: oft mehrere Jahrzehnte, häufig 99 Jahre
- Erbbauzins: jährliches Entgelt, meist ein Prozentsatz des Bodenwerts, oft mit Anpassungsklausel
- Heimfall: Rückfall an den Eigentümer bei groben Vertragsverletzungen
- Zustimmungsvorbehalte: etwa für Verkauf oder Belastung
- Entschädigung: Regelung, was bei Ablauf mit dem Gebäude geschieht
Vor- und Nachteile
Der Vorteil liegt im geringeren Kapitalbedarf, weil Sie das Grundstück nicht kaufen. Dafür zahlen Sie dauerhaft Erbbauzins. Je kürzer die Restlaufzeit, desto stärker sinkt der Wert. Manche Banken finanzieren Erbbaurechte nur zurückhaltend.
Praxistipp: Lassen Sie den Erbbaurechtsvertrag vor dem Kauf genau prüfen. Achten Sie auf Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und Entschädigung bei Ablauf. Mit dem Baufinanzierungsrechner können Sie die Gesamtbelastung abschätzen.
Verwandte Begriffe
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro je Quadratmeter für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
Der Verkehrswert ist der Preis, der für eine Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach ihren Eigenschaften und ihrer Lage zu erzielen wäre.
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen.