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Ergänzungskredit KfW 358/359

Auch: KfW 358, KfW 359, Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit der KfW (358/359) ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit, das Eigentümer zusätzlich zu einem BEG-Zuschuss für Heizung oder Einzelmaßnahmen nutzen können.

Ein Zuschuss deckt nur einen Teil der Kosten. Den Rest finanzieren viele Eigentümer über einen Kredit. Dafür gibt es den Ergänzungskredit der KfW, der an eine bewilligte Zuschussförderung geknüpft ist, etwa an die Heizungsförderung oder an BAFA-Einzelmaßnahmen.

Eckdaten

  • Kredithöhe bis zu 120.000 € je Wohneinheit
  • Voraussetzung ist eine Zusage für einen BEG-Zuschuss
  • Zwei Programmnummern für unterschiedliche Personengruppen; für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen kann eine zusätzliche Zinsverbilligung gelten
  • Beantragung über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler

Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die KfW tagesaktuell.

Beispiel

Eine Wärmepumpe kostet einschließlich Umfeldmaßnahmen 32.000 €. Die Heizungsförderung beträgt 12.880 € (46 Prozent von 28.000 €). Die verbleibenden 19.120 € können über den Ergänzungskredit finanziert werden.

Abgrenzung

Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus gibt es mit dem KfW-Kredit 261 ein eigenes Programm mit Tilgungszuschuss.

Praxistipp: Vergleichen Sie den Ergänzungskredit mit einer Aufstockung Ihrer bestehenden Baufinanzierung. Den Finanzierungsbedarf überschlagen Sie mit dem Baufinanzierungsrechner.

Verwandte Begriffe

  • KfW 458 Heizungsförderung

    KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • BAFA-Einzelmaßnahmen

    BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • KfW 261

    KfW 261 ist der Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe ausfällt.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.

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