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Notarkosten

Auch: Notargebühren

Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Notartätigkeiten beim Immobilienkauf an. Sie liegen meist bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises.

In Deutschland muss jeder Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er berät beide Seiten über die rechtlichen Folgen und sorgt für eine sichere Abwicklung.

Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz verbindlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, in der Regel dem Kaufpreis. Verhandeln lassen sich die Gebühren nicht, sie sind bei jedem Notar gleich.

Was die Notarkosten umfassen

  • Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung
  • Einholen von Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichten
  • Überwachung der Kaufpreisfälligkeit
  • Beurkundung der Grundschuld für die Bank
  • Auslagen und Umsatzsteuer

Beispiel

Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro sollten Sie für Notarkosten einschließlich Grundschuldbestellung mit rund 5.000 bis 5.500 Euro rechnen. Dazu kommen die Grundbuchkosten.

Wer zahlt?

Üblich ist, dass der Käufer die Kosten für Vertrag und Grundschuld trägt. Kosten für die Löschung alter Belastungen übernimmt meist der Verkäufer. Abweichende Regelungen sind im Vertrag möglich.

Praxistipp

Sie haben Anspruch darauf, den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu erhalten. Nutzen Sie die Zeit und stellen Sie Fragen vorab. Eine Gesamtübersicht bietet der Kaufnebenkostenrechner.

Verwandte Begriffe

  • Grundbuchkosten

    Grundbuchkosten sind Gebühren des Grundbuchamts für Eintragungen wie Eigentumswechsel, Auflassungsvormerkung und Grundschuld. Sie betragen meist rund 0,5 Prozent des Kaufpreises.

  • Kaufnebenkosten

    Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.

  • Grundschuld

    Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen.

  • Auflassungsvormerkung

    Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer den Anspruch auf das Eigentum sichert, bis er endgültig als Eigentümer eingetragen ist.

  • Kaufvertrag

    Der Immobilienkaufvertrag regelt den Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Er ist nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet.

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