Mietrendite
Auch: Bruttomietrendite, Nettomietrendite, Mietrendite brutto, Mietrendite netto
Die Mietrendite zeigt, wie viel Prozent des Kaufpreises eine vermietete Immobilie jährlich an Miete einbringt. Man unterscheidet Brutto- und Nettomietrendite.
Die Mietrendite ist die wichtigste Kennzahl für Kapitalanleger. Sie macht unterschiedliche Angebote vergleichbar.
Bruttomietrendite
Formel: Jahresnettokaltmiete : Kaufpreis × 100
Beispiel: Kaufpreis 300.000 Euro, Jahresnettokaltmiete 12.000 Euro. Die Bruttomietrendite beträgt 4 Prozent.
Nettomietrendite
Die Nettomietrendite ist aussagekräftiger. Sie berücksichtigt:
- Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler
- nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Erhaltungsrücklage
- ein Mietausfallwagnis
Formel: (Jahresnettokaltmiete minus nicht umlagefähige Kosten) : (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten) × 100
Beispiel: Zu 300.000 Euro Kaufpreis kommen 30.000 Euro Nebenkosten. Von 12.000 Euro Jahresmiete gehen 2.000 Euro nicht umlagefähige Kosten ab. Die Nettomietrendite beträgt 10.000 : 330.000 × 100, also rund 3,0 Prozent.
Was die Rendite nicht zeigt
Finanzierungskosten, Steuern und mögliche Wertsteigerungen fließen nicht ein. Für die Eigenkapitalrendite und den Cashflow brauchen Sie eine eigene Rechnung mit der Kreditrate.
Praxistipp: Rechnen Sie immer netto und mit realistischen Mieten. Den Mietrendite-Rechner finden Sie bei unseren Rechnern, die Kaufnebenkosten ermittelt der Kaufnebenkostenrechner.
Verwandte Begriffe
Der Kaufpreisfaktor gibt an, wie viele Jahresnettokaltmieten der Kaufpreis einer Immobilie entspricht. Er dient als schnelle Kennzahl, um Renditeobjekte zu vergleichen.
Eine Immobilie als Kapitalanlage wird nicht selbst bewohnt, sondern gekauft, um Mieteinnahmen zu erzielen und langfristig Vermögen aufzubauen.
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.