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Hypothek

Die Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, das fest an eine bestimmte Darlehensforderung gekoppelt ist. Mit der Tilgung sinkt auch die Hypothek.

Im Alltag wird der Begriff Hypothek oft für jeden Immobilienkredit verwendet. Rechtlich ist sie aber eine besondere Form der Kreditsicherheit nach § 1113 BGB. Ihr Kennzeichen ist die Akzessorietät. Das bedeutet: Die Hypothek besteht nur, solange und soweit die gesicherte Forderung besteht.

Wird das Darlehen getilgt, verringert sich auch die Hypothek. Ist es vollständig zurückgezahlt, wird sie zur Eigentümergrundschuld. Für einen neuen Kredit lässt sich eine Hypothek deshalb nicht einfach wiederverwenden.

Unterschied zur Grundschuld

  • Hypothek: an eine konkrete Forderung gebunden, sinkt mit der Tilgung
  • Grundschuld: unabhängig von der Forderung, bleibt in voller Höhe bestehen
  • Grundschuld: flexibel für spätere Kredite nutzbar

Aus diesen Gründen spielt die Hypothek in der heutigen Baufinanzierung kaum noch eine Rolle. Banken verlangen fast ausnahmslos eine Grundschuld.

Wo Sie Hypotheken noch finden

In älteren Grundbüchern sind manchmal noch Hypotheken eingetragen, teils aus Jahrzehnte zurückliegenden Finanzierungen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollten Sie prüfen, ob solche Einträge noch bestehen und gelöscht werden müssen.

Praxistipp

Lassen Sie sich vor dem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug geben und klären Sie mit dem Notar, welche Belastungen der Verkäufer vor Übergabe löschen lässt.

Verwandte Begriffe

  • Grundschuld

    Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen.

  • Grundbuchkosten

    Grundbuchkosten sind Gebühren des Grundbuchamts für Eintragungen wie Eigentumswechsel, Auflassungsvormerkung und Grundschuld. Sie betragen meist rund 0,5 Prozent des Kaufpreises.

  • Baufinanzierung

    Die Baufinanzierung ist ein langfristiger Kredit für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Abgesichert wird sie meist über eine Grundschuld im Grundbuch.

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.

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