Immobilienverrentung
Auch: Verrentung, Immobilienrente
Immobilienverrentung ist der Oberbegriff für Modelle, mit denen Eigentümer Kapital aus ihrer Immobilie ziehen und trotzdem darin wohnen bleiben – etwa Leibrente, Teilverkauf, Rückmietverkauf oder Umkehrhypothek.
Viele ältere Eigentümer haben viel Vermögen im eigenen Haus, aber wenig laufendes Einkommen. Die Immobilienverrentung macht dieses gebundene Kapital nutzbar, ohne dass ein Umzug nötig ist.
Die wichtigsten Modelle
- Leibrente: vollständiger Verkauf gegen eine lebenslange monatliche Zahlung, dazu ein Wohnrecht oder Nießbrauch.
- Teilverkauf: Verkauf eines Anteils, Nutzung per Nießbrauch gegen Nutzungsentgelt.
- Rückmietverkauf: vollständiger Verkauf und Rückmiete per Mietvertrag.
- Umkehrhypothek: Darlehen, das erst bei Auszug oder Tod zurückgezahlt wird; das Eigentum bleibt erhalten.
Worauf es ankommt
Alle Modelle kosten im Vergleich zu einem freien Verkauf Geld, weil der Partner Risiken und Kapitalbindung übernimmt. Entscheidend sind das Alter, eine mögliche Restschuld, Wünsche der Erben und wie viel Kapital Sie tatsächlich brauchen. Lassen Sie Verträge unabhängig prüfen, etwa durch Notar, Fachanwalt oder Verbraucherzentrale.
Praxistipp: Grundlage jedes Angebots ist der Wert Ihrer Immobilie – eine erste Einschätzung bietet unser Wertermittler.
Verwandte Begriffe
Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten lebenslang eine monatliche Rente; über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch dürfen sie weiter darin wohnen.
Beim Teilverkauf verkaufen Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie, meist bis zur Hälfte, an einen Anbieter, behalten per Nießbrauch das alleinige Wohnrecht und zahlen dafür ein Nutzungsentgelt.
Beim Rückmietverkauf verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und mieten sie direkt vom Käufer zurück. Sie erhalten Kapital und bleiben im eigenen Zuhause wohnen.
Die Umkehrhypothek ist ein Darlehen auf die eigene Immobilie, das als Einmalbetrag oder Rente ausgezahlt und erst bei Auszug oder Tod zurückgezahlt wird; das Eigentum bleibt bis dahin erhalten.
Der Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Immobilie umfassend zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu ziehen. Er wird im Grundbuch eingetragen.