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Indexmiete

Auch: Indexmietvertrag

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Steigen die Lebenshaltungskosten, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen.

Die Indexmiete ist in § 557b BGB geregelt. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag stehen.

So funktioniert die Anpassung

  • Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
  • Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und die Indexänderung sowie den neuen Betrag angeben.
  • Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.
  • Sinkt der Index, kann der Mieter eine Senkung verlangen.

Rechenbeispiel: Die Miete beträgt 900 Euro. Der Index stieg seit der letzten Anpassung von 115,0 auf 118,5 Punkte. Das sind gut 3 Prozent. Die neue Miete liegt bei rund 927 Euro.

Besonderheiten

Während der Laufzeit sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen. Modernisierungsumlagen sind nur für bauliche Maßnahmen zulässig, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, etwa gesetzlich vorgeschriebene. Die Ausgangsmiete unterliegt in betroffenen Gebieten der Mietpreisbremse.

In Zeiten hoher Inflation sind Indexmieten stark gestiegen. Deshalb wird politisch über weitere Begrenzungen diskutiert. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss den aktuellen Rechtsstand.

Praxistipp: Kalkulieren Sie als Mieter mit regelmäßigen Erhöhungen. Als Vermieter sollten Sie Erklärungen sorgfältig berechnen und begründen.

Verwandte Begriffe

  • Staffelmiete

    Bei einer Staffelmiete legen Mieter und Vermieter schon im Mietvertrag fest, zu welchen Zeitpunkten und um welche Beträge die Miete künftig steigt.

  • Ortsübliche Vergleichsmiete

    Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren üblicherweise vereinbart oder geändert wurde.

  • Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse begrenzt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Neuvermietung auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

  • Kaltmiete

    Die Kaltmiete ist die Miete für die reine Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Meist ist damit die Nettokaltmiete gemeint, also ohne Betriebs- und Heizkosten.

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