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Penthouse

Auch: Penthousewohnung, Dachterrassenwohnung

Ein Penthouse ist eine exklusive Wohnung im obersten Geschoss eines Gebäudes, meist mit großer Dachterrasse und oft als zurückgesetztes Staffelgeschoss gebaut.

Der Begriff stammt aus dem Englischen. Ursprünglich bezeichnete er einen Aufbau auf dem Dach. Heute steht er für hochwertige Wohnungen in der obersten Etage. Rechtlich geschützt ist der Begriff nicht. Was als Penthouse beworben wird, kann sich daher stark unterscheiden.

Typische Merkmale

  • Lage im obersten Geschoss, häufig als Staffelgeschoss mit Rücksprung zur Fassade
  • große Dach- oder Umlaufterrasse
  • viel Licht durch große Fensterflächen
  • gute Aussicht und wenig Lärm von oben
  • oft direkter Aufzugszugang und gehobene Ausstattung

Was Käufer beachten sollten

Penthouses erzielen meist deutlich höhere Quadratmeterpreise als andere Wohnungen im selben Haus. Prüfen Sie, wie die Terrasse in der Wohnfläche berücksichtigt wurde. Nach der Wohnflächenverordnung zählt sie in der Regel nur mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte.

Dachwohnungen sind im Sommer anfälliger für Überhitzung. Fragen Sie nach Dämmung, Sonnenschutz und Kühlung. Bei Undichtigkeiten der Terrasse ist oft das Gemeinschaftseigentum betroffen. Klären Sie in der Teilungserklärung, wer für die Terrassenabdichtung zahlt.

Praxistipp: Lassen Sie sich die Wohnflächenberechnung vorlegen und vergleichen Sie den Preis je Quadratmeter mit und ohne Terrassenanteil.

Verwandte Begriffe

  • Wohnfläche

    Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

  • Maisonette

    Eine Maisonette ist eine Wohnung, die sich über zwei oder mehr Etagen erstreckt und durch eine eigene Treppe innerhalb der Wohnung verbunden ist.

  • Eigentumswohnung

    Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die einer Person gehört, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück und den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes.

  • Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie groß die Anteile sind.

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