Steuerbonus nach § 35c EStG
Auch: § 35c EStG, Steuerermäßigung energetische Sanierung, Sanierungssteuerbonus
Der Steuerbonus nach § 35c EStG senkt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungen im selbstgenutzten Eigenheim, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt.
Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer energetische Maßnahmen auch steuerlich geltend machen. Abgezogen wird direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
So wird verteilt
- 7 Prozent im Jahr des Abschlusses
- 7 Prozent im Folgejahr
- 6 Prozent im dritten Jahr
Höchstens 40.000 € sind möglich, was Kosten von 200.000 € entspricht. Kosten der energetischen Baubegleitung werden zu 50 Prozent berücksichtigt.
Voraussetzungen
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
- Sie bewohnen es ausschließlich selbst.
- Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und bescheinigt sie nach amtlichem Muster.
- Die Rechnung ist auf Deutsch ausgestellt, die Zahlung erfolgt unbar.
Rechenbeispiel
Eine Dachdämmung kostet 30.000 €. Die Steuer sinkt um 2.100 €, 2.100 € und 1.800 €, insgesamt um 6.000 €.
Kein Doppel
Für dieselbe Maßnahme ist der Bonus ausgeschlossen, wenn Sie einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit erhalten. Ein Vorteil: Ein Antrag vor Baubeginn ist nicht nötig.
Praxistipp: Rechnen Sie Steuerbonus und BEG-Zuschuss für Ihr Vorhaben gegeneinander. Im Zweifel hilft Ihre Steuerberatung. Mehr unter Steuerbonus § 35c.
Verwandte Begriffe
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