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Steuerbonus nach § 35c EStG

Auch: § 35c EStG, Steuerermäßigung energetische Sanierung, Sanierungssteuerbonus

Der Steuerbonus nach § 35c EStG senkt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungen im selbstgenutzten Eigenheim, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt.

Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer energetische Maßnahmen auch steuerlich geltend machen. Abgezogen wird direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

So wird verteilt

  • 7 Prozent im Jahr des Abschlusses
  • 7 Prozent im Folgejahr
  • 6 Prozent im dritten Jahr

Höchstens 40.000 € sind möglich, was Kosten von 200.000 € entspricht. Kosten der energetischen Baubegleitung werden zu 50 Prozent berücksichtigt.

Voraussetzungen

  • Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
  • Sie bewohnen es ausschließlich selbst.
  • Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und bescheinigt sie nach amtlichem Muster.
  • Die Rechnung ist auf Deutsch ausgestellt, die Zahlung erfolgt unbar.

Rechenbeispiel

Eine Dachdämmung kostet 30.000 €. Die Steuer sinkt um 2.100 €, 2.100 € und 1.800 €, insgesamt um 6.000 €.

Kein Doppel

Für dieselbe Maßnahme ist der Bonus ausgeschlossen, wenn Sie einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit erhalten. Ein Vorteil: Ein Antrag vor Baubeginn ist nicht nötig.

Praxistipp: Rechnen Sie Steuerbonus und BEG-Zuschuss für Ihr Vorhaben gegeneinander. Im Zweifel hilft Ihre Steuerberatung. Mehr unter Steuerbonus § 35c.

Verwandte Begriffe

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.

  • BAFA-Einzelmaßnahmen

    BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • KfW 458 Heizungsförderung

    KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Energieberatung

    Eine Energieberatung analysiert ein Gebäude energetisch und zeigt, mit welchen Maßnahmen sich Energiebedarf und Kosten senken lassen. Für Wohngebäude fördert das BAFA sie mit 50 Prozent des Honorars.

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