Leibrente
Auch: Immobilien-Leibrente, Zeitrente
Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten lebenslang eine monatliche Rente; über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch dürfen sie weiter darin wohnen.
Die Leibrente ist eine Form der Immobilienverrentung. Der Käufer erwirbt die Immobilie sofort, zahlt den Kaufpreis aber ganz oder teilweise als monatliche Rente aus – so lange der Verkäufer lebt. Möglich ist auch eine Kombination aus Einmalbetrag und Rente.
Wie die Rente berechnet wird
Grundlage sind der Verkehrswert, der Wert des eingeräumten Wohnrechts oder Nießbrauchs und die statistische Lebenserwartung. Je älter der Verkäufer, desto höher die monatliche Rente. Bei der Zeitrente wird die Zahlung dagegen für eine feste Anzahl von Jahren vereinbart.
Absicherung
- Wohnrecht oder Nießbrauch werden im Grundbuch eingetragen.
- Die Rentenzahlung sollte über eine Reallast im Grundbuch gesichert werden, damit sie auch bei einem Weiterverkauf oder einer Insolvenz des Käufers besteht.
- Wer früh verstirbt, hat wirtschaftlich oft schlechter abgeschnitten als bei einem normalen Verkauf; Erben erhalten die Immobilie nicht.
Praxistipp: Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie Rentenhöhe und Absicherung von einem Notar oder einer Verbraucherzentrale prüfen.
Verwandte Begriffe
Immobilienverrentung ist der Oberbegriff für Modelle, mit denen Eigentümer Kapital aus ihrer Immobilie ziehen und trotzdem darin wohnen bleiben – etwa Leibrente, Teilverkauf, Rückmietverkauf oder Umkehrhypothek.
Der Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Immobilie umfassend zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu ziehen. Er wird im Grundbuch eingetragen.
Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder einen Teil davon selbst zu bewohnen. Es wird meist als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Beim Teilverkauf verkaufen Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie, meist bis zur Hälfte, an einen Anbieter, behalten per Nießbrauch das alleinige Wohnrecht und zahlen dafür ein Nutzungsentgelt.
Die Umkehrhypothek ist ein Darlehen auf die eigene Immobilie, das als Einmalbetrag oder Rente ausgezahlt und erst bei Auszug oder Tod zurückgezahlt wird; das Eigentum bleibt bis dahin erhalten.