Teilverkauf
Auch: Immobilien-Teilverkauf
Beim Teilverkauf verkaufen Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie, meist bis zur Hälfte, an einen Anbieter, behalten per Nießbrauch das alleinige Wohnrecht und zahlen dafür ein Nutzungsentgelt.
Der Teilverkauf ist eine Variante der Immobilienverrentung. Ein Anbieter kauft einen Teil Ihrer Immobilie, häufig 10 bis 50 Prozent. Sie erhalten den Kaufpreis für diesen Anteil und bleiben Miteigentümer.
So funktioniert es
- Für den verkauften Anteil wird zu Ihren Gunsten ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. Sie dürfen die Immobilie weiter allein nutzen oder vermieten.
- Für die Nutzung des fremden Anteils zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt, berechnet als Prozentsatz vom Wert des verkauften Anteils.
- Instandhaltung und Kosten der Immobilie tragen in der Regel weiterhin Sie.
- Später können Sie den Anteil zurückkaufen, oder die Immobilie wird insgesamt verkauft und der Erlös aufgeteilt.
Kosten und Risiken
Neben dem Nutzungsentgelt fallen oft Gebühren für Gutachten, Durchführung oder den späteren Verkauf an. Das Nutzungsentgelt kann über die Jahre einen großen Teil des erhaltenen Kaufpreises aufzehren. Verbraucherschützer raten, Angebote genau zu vergleichen und den Vertrag unabhängig prüfen zu lassen.
Praxistipp: Lassen Sie den Wert vorab selbst einschätzen, etwa mit unserem Wertermittler, und vergleichen Sie den Teilverkauf mit Rückmietverkauf und Leibrente.
Verwandte Begriffe
Der Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Immobilie umfassend zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu ziehen. Er wird im Grundbuch eingetragen.
Immobilienverrentung ist der Oberbegriff für Modelle, mit denen Eigentümer Kapital aus ihrer Immobilie ziehen und trotzdem darin wohnen bleiben – etwa Leibrente, Teilverkauf, Rückmietverkauf oder Umkehrhypothek.
Beim Rückmietverkauf verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und mieten sie direkt vom Käufer zurück. Sie erhalten Kapital und bleiben im eigenen Zuhause wohnen.
Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten lebenslang eine monatliche Rente; über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch dürfen sie weiter darin wohnen.
Der Verkehrswert ist der Preis, der für eine Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach ihren Eigenschaften und ihrer Lage zu erzielen wäre.