Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €

Rückmietverkauf

Auch: Rückmietkauf, Sale-and-rent-back, Sale-and-lease-back

Beim Rückmietverkauf verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und mieten sie direkt vom Käufer zurück. Sie erhalten Kapital und bleiben im eigenen Zuhause wohnen.

Der Rückmietverkauf ist eine Form der Immobilienverrentung. Sie verkaufen Haus oder Wohnung vollständig, schließen im selben Zug einen Mietvertrag mit dem Käufer und wohnen weiter wie bisher – nur eben zur Miete.

Wie Kaufpreis und Miete entstehen

Weil der Käufer die Immobilie auf lange Zeit nicht selbst nutzen und kaum frei weiterverkaufen kann, zahlt er weniger als den Verkehrswert. Üblich sind grob 20 bis 35 Prozent Abschlag. Die Miete bemisst sich an der Rendite, die der Käufer erwartet, oft 5 bis 7 Prozent pro Jahr auf seinen Kaufpreis.

Beispiel: Marktwert 400.000 €, Abschlag 25 % → Kaufpreis 300.000 €. Bei 6 % Mietrendite beträgt die Miete 1.500 € im Monat.

Worauf Sie achten sollten

  • unbefristeter Mietvertrag mit Kündigungsverzicht des Käufers, auch bei späterem Weiterverkauf
  • klare Regeln zu Mieterhöhung und Instandhaltung
  • Absicherung im Grundbuch, etwa durch ein Wohnrecht
  • unabhängige Prüfung des Vertrags vor der Beurkundung

Praxistipp: Rechnen Sie mit unserem Rückmietverkauf-Rechner und vergleichen Sie das Ergebnis mit einem freien Verkauf und mit dem Teilverkauf.

Verwandte Begriffe

  • Immobilienverrentung

    Immobilienverrentung ist der Oberbegriff für Modelle, mit denen Eigentümer Kapital aus ihrer Immobilie ziehen und trotzdem darin wohnen bleiben – etwa Leibrente, Teilverkauf, Rückmietverkauf oder Umkehrhypothek.

  • Teilverkauf

    Beim Teilverkauf verkaufen Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie, meist bis zur Hälfte, an einen Anbieter, behalten per Nießbrauch das alleinige Wohnrecht und zahlen dafür ein Nutzungsentgelt.

  • Leibrente

    Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten lebenslang eine monatliche Rente; über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch dürfen sie weiter darin wohnen.

  • Wohnrecht

    Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder einen Teil davon selbst zu bewohnen. Es wird meist als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

  • Verkehrswert

    Der Verkehrswert ist der Preis, der für eine Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach ihren Eigenschaften und ihrer Lage zu erzielen wäre.

Teilen