Nießbrauch und Wohnrecht: Unterschiede, Wert und Verkauf
Wohnen oder auch vermieten? Nießbrauch und Wohnrecht im Vergleich: Kosten, Steuer, Pflegefall und was die Rechte beim Verkauf bedeuten.

Beim Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie nur selbst bewohnen, beim Nießbrauch dürfen Sie sie auch vermieten und die Miete behalten. Beide Rechte stehen im Grundbuch, enden meist mit dem Tod und drücken den Wert der Immobilie deutlich: Bei einer 70-jährigen Frau und einem Mietwert von 18.000 € im Jahr beträgt der steuerliche Kapitalwert rund 200.000 €. Eine belastete Immobilie lässt sich verkaufen, aber nur mit Abschlag oder wenn der Berechtigte das Recht aufgibt.
Dieser Text ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was tatsächlich gilt, steht im notariellen Vertrag.
Die beiden Rechte im Vergleich
| Nießbrauch | Wohnungsrecht | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 1030 ff. BGB | § 1093 BGB, beschränkte persönliche Dienstbarkeit |
| Selbst wohnen | ja | ja, auch mit Familie und Pflegepersonen |
| Vermieten | ja, die Miete steht dem Berechtigten zu | nur, wenn der Eigentümer es gestattet (§ 1092 BGB) |
| Umfang | die ganze Immobilie, alle Nutzungen | meist bestimmte Räume |
| Laufende Unterhaltung | Berechtigter (§ 1041 BGB) | ohne Vereinbarung in der Regel ebenso, im Vertrag festlegen |
| Grundsteuer, Darlehenszinsen | gesetzlich beim Berechtigten (§ 1047 BGB), abweichende Regelung möglich | Vereinbarungssache |
| Große Reparaturen | Eigentümer ist nicht zur Durchführung verpflichtet, Regelung nötig | ebenso |
| Übertragbar | nein (§ 1059 BGB), Ausübung kann überlassen werden | nein (§ 1092 BGB) |
| Ende | Tod des Berechtigten (§ 1061 BGB), Aufgabe, Fristablauf | ebenso |
| Einkommensteuer | Vorbehaltsnießbraucher versteuert die Miete, AfA läuft weiter | bei Selbstnutzung keine Einkünfte, das BMF behandelt das vorbehaltene Wohnrecht entsprechend (Rz. 49) |
Im Alltag wird oft „Wohnrecht“ gesagt, gemeint ist rechtlich das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB. Ein rein vertragliches Wohnrecht ohne Grundbucheintrag schützt deutlich schwächer: Bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung muss der neue Eigentümer es nicht unbedingt gegen sich gelten lassen.
Wofür welches Recht passt
Der Nießbrauch eignet sich, wenn die Immobilie Einkommen bringen soll. Eltern übertragen zum Beispiel ein vermietetes Haus und behalten die Mieten. Steuerlich bleibt dann alles beim Alten: Der Vorbehaltsnießbraucher erzielt die Mieteinkünfte und darf die AfA wie bisher abziehen (BMF-Schreiben vom 30.09.2013, Rz. 41 und 42).
Das Wohnrecht reicht, wenn es nur ums Bleiben geht, etwa in der Einliegerwohnung des Hauses, das nun das Kind bewohnt. Es ist für den Eigentümer weniger belastend. Für die Pflichtteilsfrist macht der Unterschied viel aus, mehr dazu im Ratgeber Immobilie zu Lebzeiten übertragen.
Was das Recht steuerlich wert ist
Für die Schenkungsteuer wird der Kapitalwert berechnet: Jahreswert der Nutzung mal Vervielfältiger. Die Vervielfältiger veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich nach Alter und Geschlecht. Für Stichtage ab dem 1. Januar 2026 gilt das Schreiben vom 21. Oktober 2025, auf Basis der Sterbetafel 2022/2024 und mit 5,5 Prozent Zins.
| Alter | Lebenserwartung Frau | Vervielfältiger Frau | Lebenserwartung Mann | Vervielfältiger Mann |
|---|---|---|---|---|
| 60 | 25,19 Jahre | 13,832 | 21,58 Jahre | 12,798 |
| 65 | 20,91 Jahre | 12,583 | 17,71 Jahre | 11,444 |
| 70 | 16,86 Jahre | 11,107 | 14,18 Jahre | 9,938 |
| 75 | 13,05 Jahre | 9,393 | 10,94 Jahre | 8,282 |
| 80 | 9,57 Jahre | 7,490 | 8,00 Jahre | 6,509 |
| 85 | 6,53 Jahre | 5,512 | 5,47 Jahre | 4,743 |
Steuerlicher Kapitalwert eines lebenslangen Rechts nach Alter (Jahreswert 18.000 €)
Quelle: BMF-Schreiben vom 21.10.2025, Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2026, Sterbetafel 2022/2024, Zins 5,5 %. Jahreswert × Vervielfältiger, eigene Rechnung.
Der Jahreswert orientiert sich in der Regel an der ortsüblichen Miete. Er ist auf den Wert der Immobilie geteilt durch 18,6 begrenzt (§ 16 BewG). Bei einem Haus für 500.000 € sind das höchstens rund 26.900 € im Jahr. Für das Beispiel oben ergibt sich: 18.000 € mal 11,107 sind 199.926 €.
Für Ehepaare mit gemeinsamem Recht zählt der Vervielfältiger der Person, bei der sich der höchste Wert ergibt, wenn das Recht bis zum Tod des Längstlebenden läuft (§ 14 Abs. 3 BewG). Stirbt der Berechtigte früh, lässt sich die Steuer auf Antrag anpassen (§ 14 Abs. 2 BewG).
Wirkung auf Wert und Verkauf
Ein eingetragenes Recht bleibt bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird. Der Eigentümer darf verkaufen, ohne den Berechtigten zu fragen, sofern im Vertrag nichts anderes steht. Der Käufer erwirbt aber nur das belastete Eigentum und kann weder einziehen noch vermieten, solange das Recht besteht. Solche Rechte zählen zu den Belastungen, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen und auch gesondert bewertet werden können (§ 46 ImmoWertV).
Beispiel: Haus für 500.000 €, Berechtigte 70 Jahre
- Wert ohne Belastung500.000 €
- Kapitalwert des Rechts199.926 €
- Wert mit Belastung300.074 €
Eigene Beispielrechnung mit dem Vervielfältiger 11,107 (Frau, 70 Jahre, BMF 21.10.2025) und § 16 BewG. Steuerwert, kein Marktpreis: Der Abschlag am Markt kann abweichen.
Der steuerliche Kapitalwert ist nur eine Orientierung. Am Markt kann der Abschlag davon abweichen, weil der Kreis der Interessenten klein ist und niemand weiß, wie lange das Recht läuft. Hinzu kommt die Finanzierung: Banken beleihen belastete Immobilien nur vorsichtig, oder sie verlangen, dass das Recht im Rang hinter ihre Grundschuld tritt. Ein zuerst eingetragenes Wohnrecht bleibt in einer Zwangsversteigerung in der Regel bestehen, ein nachrangiges erlischt und wird nur durch Wertersatz aus dem Erlös abgelöst (§§ 44, 52, 92 ZVG).
Im Grundsatz gibt es vier Wege:
| Weg | Was passiert | Worauf achten |
|---|---|---|
| Verkauf mit Recht | Käufer zahlt weniger und wartet | kleiner Käuferkreis, oft Anleger |
| Verzicht gegen Zahlung | Recht wird gelöscht, voller Preis möglich | beim vermieteten Objekt steuerpflichtig |
| Verzicht ohne Zahlung | Recht wird gelöscht | kann eine Schenkung sein |
| Warten bis zum Ende | Recht erlischt mit dem Tod | ungewisse Dauer |
Die Löschung erfolgt durch Löschungsbewilligung des Berechtigten oder nach dem Tod mit der Sterbeurkunde.
Vorsicht gilt bei Zahlungen für den Verzicht: Der BFH hat im Oktober 2025 seine Linie geändert. Eine Abfindung für den Verzicht auf den Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie ist danach steuerpflichtig als Entschädigung für entgehende Einnahmen (Urteil vom 10.10.2025, IX R 4/24). Das BMF-Schreiben von 2013 hatte das noch anders gesehen. Der Fall betraf ein vermietetes Objekt, bei selbst genutzten Rechten sollten Sie die Folgen gesondert klären lassen. Ein Verzicht ohne Gegenleistung gilt als Schenkung, deren Wert sich nach dem aktuellen Kapitalwert richtet.
Vor dem Verkauf lohnt es sich, den Wert mit und ohne Belastung zu kennen:
Pflegefall und Umzug ins Heim
Ein Wohnrecht erlischt nicht von selbst, wenn der Berechtigte ins Pflegeheim zieht. Ein Hindernis in seiner Person reicht dafür nach dem BGH auch dann nicht, wenn es dauerhaft ist (Urteil vom 19.01.2007, V ZR 163/06). Auch eine Anpassung des Vertrags ist in der Regel nicht geboten (Urteil vom 09.01.2009, V ZR 168/07). Die Folge: Die Wohnung steht oft leer, weil der Berechtigte sie nicht vermieten darf und der Eigentümer sie nicht nutzen kann. Beide Seiten können eine Vermietung vereinbaren, was aber die Frage aufwirft, wem die Miete zusteht.
Beim Nießbrauch ist der Berechtigte freier: Er kann vermieten, die Einnahmen können dann bei den Heimkosten angerechnet werden. Der Verzicht auf das Recht kurz vor dem Heimeinzug ist riskant, denn er kann als Schenkung gelten, die der Sozialhilfeträger über § 528 BGB und § 93 SGB XII zurückholt. Sinnvoll ist deshalb eine klare Regelung bei der Übertragung, was bei Auszug gelten soll. Das sollte der Notar mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung formulieren.
Das sollte im Vertrag stehen
- Welche Räume und Flächen sind erfasst, auch Garten, Keller, Stellplatz?
- Wer trägt Betriebskosten, Grundsteuer, Versicherung, laufende und große Reparaturen?
- Wer zahlt Zinsen und Tilgung eines Darlehens?
- Was gilt beim Auszug, im Pflegefall, nach dem Tod eines Ehepartners?
- Steht dem Berechtigten ein Rang vor der Bank zu?
- Kann das Recht vorzeitig enden, zum Beispiel gegen eine festgelegte Abfindung?
Eine Alternative ist je nach Lage eine Leibrente, ein Teilverkauf oder eine Immobilienverrentung. Beim Erben stellt sich die Frage ebenfalls, denn wer ein Familienheim erbt und unter Nießbrauch weitergibt, kann die Steuerbefreiung verlieren, siehe Immobilie erben. Wie der Gewinn beim Verkauf besteuert wird, klärt der Ratgeber zur Spekulationsfrist.
Quellen
- BGB, §§ 1030 ff., 1090 ff., BewG, §§ 14, 16, § 46 ImmoWertV, ZVG
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 21.10.2025, IV D 4 - S 3104/00002/013/003 (Vervielfältiger ab 1.1.2026, BStBl. I 2025 S. 1830)
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 30.09.2013 zum Nießbrauch bei Vermietung und Verpachtung (BStBl. I 2013 S. 1184)
- BFH, Urteil vom 10.10.2025, IX R 4/24; BGH, Urteile vom 19.01.2007 (V ZR 163/06) und 09.01.2009 (V ZR 168/07)
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Mit dem Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Mit dem Nießbrauch dürfen Sie sie nutzen und vermieten, die Mieten gehören Ihnen. Der Nießbrauch ist das umfassendere Recht.
Kann ein Haus mit Wohnrecht verkauft werden?
Ja, der Eigentümer kann verkaufen, das Recht bleibt aber im Grundbuch und gilt gegen den Käufer weiter. Der Preis fällt deshalb niedriger aus, außer der Berechtigte verzichtet.
Wie viel mindert ein Nießbrauch den Wert?
Steuerlich um den Kapitalwert, also Jahreswert mal Vervielfältiger. Bei einer 70-jährigen Frau und 18.000 € Mietwert sind das rund 200.000 €. Der Abschlag am Markt kann höher liegen.
Wer zahlt Reparaturen bei Nießbrauch?
Laufende Erhaltung trägt der Nießbraucher, außergewöhnliche Reparaturen muss er nicht tragen. Auch der Eigentümer ist zur Durchführung nicht gesetzlich verpflichtet, deshalb sollte der Vertrag das regeln.
Erlischt das Wohnrecht beim Umzug ins Pflegeheim?
Nein. Das Wohnrecht bleibt bestehen, auch wenn der Berechtigte es dauerhaft nicht mehr nutzen kann. Wie die Wohnung dann verwendet wird, sollte der Vertrag vorab regeln.
Ist eine Abfindung für den Nießbrauchverzicht steuerfrei?
Bei vermieteten Immobilien nicht mehr: Der BFH wertet sie seit Oktober 2025 als steuerpflichtige Entschädigung. Bei selbst genutzten Objekten sollten Sie steuerlich prüfen lassen, was gilt.
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