Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €
Vermieten7 Min. Lesezeit

Mietvertrag und Kaution: Was gilt, was unwirksam ist und wann das Geld zurückkommt

Mietkaution nach § 551 BGB: Höhe, Raten, getrennte Anlage und Rückzahlung. Dazu wichtige Vertragsklauseln und das Übergabeprotokoll für beide Seiten.

Veröffentlicht am · aktualisiert am

Teilen
Zwei Personen bei der Wohnungsübergabe mit Schlüsseln und Protokoll am Tisch
Mit der Schlüsselübergabe beginnt die Zeit, in der Protokoll und Kaution wichtig werden.Symbolbild, KI-generiert

Die Mietkaution ist bei Wohnraum auf drei Nettokaltmieten begrenzt, der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen. Das regelt § 551 BGB, und zum Nachteil des Mieters kann davon nicht abgewichen werden. Eine feste Frist für die Rückzahlung gibt es nicht: Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Zeit zur Abrechnung, Gerichte nennen häufig drei bis sechs Monate. Beide Seiten sichern sich am besten mit einem klaren Vertrag und einem Übergabeprotokoll ab.

Die Kaution in Zahlen: § 551 BGB

Regel Was gilt Vorschrift
Höhe höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne ausgewiesene Betriebskosten § 551 Abs. 1
Zahlung drei gleiche Monatsraten; erste Rate zu Mietbeginn, weitere mit den nächsten Mieten § 551 Abs. 2
Anlage bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist; andere Anlage nur nach Vereinbarung § 551 Abs. 3
Trennung immer getrennt vom Vermögen des Vermieters § 551 Abs. 3
Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit § 551 Abs. 3
Abweichung zum Nachteil des Mieters unwirksam § 551 Abs. 4

Bei 800 € Kaltmiete und 200 € Vorauszahlung sind höchstens 2.400 € zulässig, zahlbar in Raten von je 800 €. Die Betriebskosten bleiben außen vor. Was das in Städten in Baden-Württemberg bedeutet, zeigt die Grafik.

Höchstkaution für eine 70-m²-Wohnung bei durchschnittlicher Mietspiegelmiete

  • Heidelberg2.339 €
  • Freiburg2.270 €
  • Ludwigsburg2.239 €
  • Kornwestheim2.127 €
  • Mannheim1.930 €
  • Pforzheim1.802 €

Eigene Berechnung: drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB. Durchschnittliche Mietspiegelmieten 2025 der Städte Heidelberg, Freiburg, Ludwigsburg, Kornwestheim, Mannheim und Pforzheim. Rechenbeispiel, die Miete der einzelnen Wohnung weicht ab.

Was Vermieter und Mieter bei der Kaution dürfen

Vermieter dürfen die Sicherheit im Vertrag vereinbaren; ohne Vereinbarung gibt es keinen Anspruch. Statt Bargeld können die Parteien eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung vereinbaren, die Obergrenze gilt für jede Form. Gerät der Mieter mit einer Barkaution in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug, darf der Vermieter nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen. Für eine vereinbarte Bankbürgschaft gilt diese Regel nach einem BGH-Urteil vom 14. Mai 2025 (VIII ZR 256/23) nicht.

Mieter dürfen die Zahlung davon abhängig machen, dass der Vermieter ein insolvenzsicheres Konto nennt (BGH, 13.10.2010, VIII ZR 98/10). Zudem dürfen sie während der Mietzeit eine korrekte Anlage verlangen. Die Kaution ist kein Vorrat für die letzten Monatsmieten: Einseitig „abwohnen“ dürfen Mieter sie nach herrschender Meinung nicht, denn sie soll bis zur Abrechnung sichern.

Wird die Wohnung verkauft, gehen Rechte und Pflichten aus der Kaution auf den Erwerber über (§ 566a BGB). Bekommt der Mieter sie von ihm nicht zurück, haftet weiter der frühere Vermieter.

Rückzahlung: wann das Geld fällig wird

Der Mieter hat Anspruch auf eine Abrechnung nach dem Mietende. Das Gesetz nennt dafür keine Frist. Der BGH spricht von einer angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist.

Nach dem Auszug: wann die Kaution abgerechnet wird

  1. RückgabeWohnung und Schlüssel zurück, gemeinsames Protokoll. Der Vermieter prüft den Zustand.
  2. 6 MonateErsatzansprüche wegen Schäden verjähren nach § 548 BGB. Der Vermieter kann mit ihnen aber regelmäßig noch gegen die Kaution aufrechnen.
  3. ohne feste FristAbrechnung der Kaution in angemessener Zeit. Gerichte nennen oft drei bis sechs Monate, im Einzelfall auch mehr.
  4. bis 12 MonateSteht eine Betriebskostenabrechnung aus, darf ein angemessener Teil bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten werden.

Quellen: § 548 und § 556 BGB; BGH, Urteile vom 18.1.2006 (VIII ZR 71/05), 24.7.2019 (VIII ZR 141/17) und 10.7.2024 (VIII ZR 184/23). Vereinfachte Darstellung, der Einzelfall kann abweichen.

Mit dem Zugang der Abrechnung wird die Kaution zur Rückzahlung fällig (BGH, 24.7.2019, VIII ZR 141/17). Dieses Urteil erlaubt dem Vermieter auch, sich wegen streitiger Forderungen aus der Kaution zu bedienen. Das heißt nicht, dass die Forderung damit berechtigt ist: Der Mieter kann die Kaution einklagen, und der Vermieter muss seine Ansprüche belegen.

Zwei Punkte sind für den Vermieter wichtig. Schadensersatz wegen Beschädigung verjährt nach sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB), er kann dagegen aber regelmäßig auch noch nach Ablauf gegen die Kaution aufrechnen (BGH, 10.7.2024, VIII ZR 184/23). Haben noch Betriebskostenabrechnungen offen, darf er einen angemessenen Teil zurückhalten, nicht die ganze Summe (BGH, 18.1.2006, VIII ZR 71/05). Wie diese Abrechnung funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Nebenkostenabrechnung.

Normale Gebrauchsspuren sind kein Abzug: Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB).

Der Mietvertrag: die wichtigsten Punkte

Ein Mietvertrag gilt auch mündlich. Wird er für länger als ein Jahr nicht schriftlich geschlossen, läuft er auf unbestimmte Zeit (§ 550 BGB). Schriftlich ist also für beide Seiten die bessere Wahl.

Punkt Zulässig Oft unwirksam oder riskant
Miethöhe Vereinbarung frei, in Gebieten mit Mietpreisbremse begrenzt Überschreitung ohne Ausnahme: der überhöhte Teil ist unwirksam
Betriebskosten Umlage nach Betriebskostenverordnung, wenn vereinbart Kosten ohne Vereinbarung, Verwaltungskosten
Befristung nur mit konkretem Grund bei Vertragsschluss (§ 575 BGB) ohne Grund: der Vertrag gilt als unbefristet
Kündigungsverzicht beiderseitig bis zu vier Jahre; bei Staffelmiete § 557a Abs. 3 BGB längere Bindung per Formular
Schönheitsreparaturen Übertragung möglich, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde oder ein Ausgleich erfolgt starre Fristen; Übertragung bei unrenovierter Übergabe ohne Ausgleich
Haustiere Einzelfallregelung, Kleintiere bleiben erlaubt generelles Verbot von Hunden und Katzen im Formularvertrag

Bei Schönheitsreparaturen gilt: Hat der Vermieter unrenoviert übergeben, darf eine Formularklausel den Mieter nicht ohne angemessenen Ausgleich zur Renovierung verpflichten (BGH, 18.3.2015, VIII ZR 185/14). Mietverträge sollten auch Wohnfläche, Stellplätze, Keller und die Art der Heizung klar benennen. Pflicht beim Inserieren bleibt die Angabe zum Energieausweis.

Die Mietrechtsreform könnte Verträge berühren. Der Regierungsentwurf „Mietrecht II“ (Bundestagsdrucksache 21/6807) enthält neue Regeln für möblierte Wohnungen, Kurzzeitverträge und Indexmieten. § 551 BGB selbst bleibt danach unverändert. Für die Kaution wäre aber neu: Eine ordentliche Kündigung wegen Verzugs mit der Sicherheit wäre ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung befriedigt wird, und eine spätere Nachzahlung könnte sie einmal im Mietverhältnis unwirksam machen (§ 573 Abs. 4 BGB-Entwurf). Nach der Anhörung am 14. Oktober 2026 berät der Rechtsausschuss weiter. Der Entwurf ist nicht beschlossen und gilt bisher nicht; Details können sich ändern.

Übergabeprotokoll: Einzug und Auszug

Ein Protokoll ist nicht vorgeschrieben, aber das wichtigste Beweismittel für beide Seiten. Ohne Protokoll wird später oft darüber gestritten, ob ein Kratzer alt oder neu ist. Der Vermieter muss einen Schaden nachweisen, wenn er Geld von der Kaution abziehen will.

Das sollte ein Protokoll enthalten:

  • Datum, Anschrift, Beteiligte, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung
  • Zahl und Art der Schlüssel
  • Zustand jedes Raums: Böden, Wände, Fenster, Türen, Bad, Küche, mit Fotos
  • bekannte Mängel, möglichst mit Frist für die Behebung
  • Unterschrift beider Seiten, je ein Exemplar

Mieter sollten beim Auszug vorsichtig sein, wenn sie pauschal „alle Schäden“ anerkennen sollen. Vermieter sollten umgekehrt alles Erkennbare notieren, denn ein Schaden, der sich zeigt und nicht aufgenommen wird, ist später schwer zu begründen.

Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder Fachanwälte für Mietrecht.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne ausgewiesene Betriebskosten. Bei 800 € Kaltmiete sind das 2.400 €. Der Mieter darf den Betrag in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter muss nach dem Mietende in angemessener Zeit abrechnen, Gerichte nennen häufig drei bis sechs Monate. Mit Zugang der Abrechnung wird das Guthaben fällig.

Darf der Vermieter wegen der Nebenkosten etwas einbehalten?

Ja, einen angemessenen Teil, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist und die Abrechnung noch aussteht. Der Einbehalt muss zur erwarteten Forderung passen, die ganze Kaution darf er deshalb nicht pauschal behalten.

Darf ich die letzte Miete mit der Kaution verrechnen?

Nein, in der Regel nicht. Die Kaution sichert den Vermieter auch für Ansprüche nach dem Auszug. Einigen Sie sich vorher schriftlich, wenn Sie anders verfahren möchten.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht auf ein getrenntes Konto einzahlt?

Sie können verlangen, dass er die korrekte Anlage nachweist, und die Zahlung der Kaution von einem insolvenzsicheren Konto abhängig machen. Bei bereits gezahlter Kaution berät Sie der Mieterverein zu weiteren Schritten.

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Nein, aber sehr zu empfehlen. Es hält Zählerstände, Schlüssel und Zustand fest und erspart beiden Seiten Streit darüber, welche Schäden beim Auszug neu sind.

Hat Ihnen der Artikel geholfen?

Teilen Sie ihn – oder legen Sie uns in der Google-Suche als bevorzugte Quelle fest, damit Sie unsere Beiträge dort zuerst sehen.

Bevorzugte Quelle bei Google
Teilen

Mehr aus dem Ratgeber

Alle Beiträge